Leistungs­spektrum

Diagnostik

  • Akutlabor
  • weiterführende Laboruntersuchungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Laborarztpraxen
  • Urinuntersuchungen
  • EKG
  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Langzeit -EKG (Befundung durch kardiologische Praxis)
  • Langzeit-Blutdruckmessung
  • Ultraschalldiagnostik der Bauchorgane (Abdomen) und der Schilddrüse
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)

Vorsorge­untersuchungen (Prävention)

  • Gesundheitsuntersuchung (Check up, ab dem 35. LJ, alle 3 Jahre möglich)
  • Jugendschutzuntersuchung (JuSchu)
  • Hautkrebsscreening (ab 35.LJ, alle 2 Jahre möglich)
  • Führerscheinuntersuchung
  • Impfungen
  • Stuhltest auf Blut (IFOBT)
  • Beratung bzgl. weitere Vorsorgeuntersuchungen bei Fachärzten

Therapie

  • Versorgung akuter und chronischer Wunden
  • Desensibilisierung/Hyposensibilisierung bei Allergien
  • Diabetesberatung (Fr. Dr. Liers; keine Gruppenschulungen)
  • Hypnotherapie, z.B. zur Rauchentwöhnung (Fr. Dr. Desombre)
  • Disease Management Programm (DMP) für PatientInnen mit Asthma bronchiale, Chronischer Bronchitis (COPD), Diabetes mellitus Typ 2, Herzkranzgefäßerkrankungen (Koronare Herzkrankheit)

Sozialmedizinische Beratungen

  • Antrag Schwerbehindertenausweis (GdB)
  • Rehaanträge
  • Rentenanträge
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Was ist das überhaupt?

Das Ziel der Hausarztverträge ist es, die Bindung der PatientInnen an Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin zu festigen und die Rolle der HausärztInnen als Lotsen im Gesundheitssystem zu stärken.

Dadurch dass alle Befunde bei den HausärztInnen gesammelt werden und der Gesundheitszustand der PatientInnen über Jahre hinweg kontinuierlich dokumentiert wird, sollen Doppeluntersuchungen und Polymedikation (=Übermedikation) vermieden werden.

Das dient der Patientensicherheit und spart Wege und Kosten.

 

Was müssen wir dafür tun um diese Verträge anbieten zu können?

Wir als Praxis müssen bestimmte Strukturvoraussetzungen hinsichtlich Ausstattung und Leistungen erfüllen.

Darüberhinaus verpflichten sich die ÄrztInnen, sich regelmäßig zu bestimmten Themen fortzubilden und zwar zusätzlich zu der allgemeinen ärztlichen Fortbildungspflicht.

So profitieren Sie von den neuesten medizinischen Erkenntnissen.

 

Was müssen Sie tun um am Hausarztmodell teilzunehmen?

Dafür müssen Sie eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Damit erklären Sie sich gegenüber ihrer Krankenkasse bereit, für die nächsten 12 Monate bei Gesundheitsfragen zuerst ihre angegebenen HausärztInnen zu kontaktieren und gemeinsam mit diesen Diagnostik, Medikation und Überweisungen zu FachärztInnen abzustimmen.

Arztwechsel bleiben weiterhin möglich. Wenn Sie nicht mehr teilnehmen möchten, können Sie direkt bei ihrer Krankenkasse kündigen.

Konsultationen von AugenärztInnnen, ZahnärztInnen , KinderärztInnen, GynäkologInnen und Notfallbehandlungen sind von der Pflicht einer Überweisung ausgenommen.

 

Was hat die Praxis davon?

Der Vorteil für uns als Praxis ist, dass die Kassen uns unser Engagement zusätzlich honorieren.

Dies ist in Zeiten steigender Kosten (u.a. in den Bereichen Technik, Personal, Verbrauchsmaterialien) ein wichtiges Standbein um unseren Standort zu sichern und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen aktiven Beitrag dem zunehmenden Hausärztemangel entgegenzuwirken.

 

Was haben Sie davon?

  • Sie haben in uns feste AnsprechpartnerInnen bei Ihren Gesundheitsfragen.

  • Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

  • Je nach Kasse gibt es für HzV- PatientInnen weitere Vorteile, so ist bei vielen Kassen für HzV-PatientInnen die Gesundheitsuntersuchung (CheckUp 35+) weiterhin alle 2 Jahre möglich (statt nur alle 3 Jahre).

Wenn Sie Interesse daran haben Teil der hausarztzentrierten Versorgung zu sein, sprechen Sie uns gerne an!

Hausbesuche

Zu den hausärztlichen Kernaufgaben gehört sicherlich das Aufsuchen von PatientInnen in Pflegeeinrichtungen oder in der Häuslichkeit.

Da wir während der Sprechzeiten verpflichtet sind, in der Praxis anwesend zu sein, führen wir unserer Hausbesuche – nach vorheriger Terminabsprache -vor allem in der Mittagszeit und nach der Nachmittagssprechstunde durch. In dringenden medizinischen Fällen ist dies auch kurzfristig möglich.

Neben den PatientInnen, die noch zu Hause wohnen können, besuchen wir in regelmässigen Abständen auch unserer PatientInnen in den ortsansässigen Pflegeheimen.

Kapazitäten

Uns erreicht häufig die Frage „Nehmen Sie noch neue HausbesuchspatientInnen an?“

Die Antwort darauf müssen wir etwas genauer differenzieren.

  • Wenn Sie schon lange bei uns Patient(in) sind und es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu uns in die Praxis schaffen, oder in eines der ortsansässigen Pflegeheime ziehen, nehmen wir Sie selbstverständlich auf unsere Besuchsliste auf.
  • Wenn Sie als Neupatient(in) in eines der ortsansässigen Pflegeheime ziehen, können wir die Versorgung, je nach unserer aktuellen Kapazität, gerne übernehmen. Da sich die Belegung der Häuser ständig verändert, bitten wir um vorherige Rücksprache
  • Wenn Sie noch kein(e) Patient(in) unserer Praxis sind und zu Hause besucht werden müssen, können wir das aktuell leider nicht übernehmen.

Rezepte / Heil­mittel­ver­ordnungen / Überweisungen

Zur Entlastung unserer Telefonanlage bitten wir Sie Wiederholungsrezepte und -überweisungen über unsere Rezepthotline (Taste 1) zu bestellen.

Die angeforderten Rezepte/Formulare können in der darauffolgenden Sprechstunde abgeholt werden. Das bedeutet, bei Bestellung bis 13 Uhr kann die Bestellung (außer mittwochs und freitags) am Nachmittag abgeholt werden, bei Bestellung nach 13 Uhr, erfolgt die Abholung am darauffolgenden Vormittag.

Heilmittelverordnungen (also Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie u.ä.) unterliegen der Pflicht den Therapieerfolg regelmässig zu kontrollieren. Hier bitten wir Sie um persönliche Rücksprache.

E-Rezept

Seit dem 1.1.2024 sind wir als Praxis verpflichtet elektronische Rezepte anzubieten.

Die Rezepte werden in der Praxis generiert und an einen zentralen Server versandt. Bei der Einlösung der Rezepte gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Der einfachste und schnellste Weg ist die Abholung über ihre Krankenversicherungskarte.

Weiterführende Informationen zum E-Rezept finden sie hier.

Wichtig ist, dass wir zu Beginn eines neuen Quartal ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis einlesen müssen, ansonsten können wir keine E-Rezepte ausstellen.

Natürlich können Sie auch das E-Rezept über die Rezepthotline oder per Mail vorbestellen. Bitte beachten Sie dass auch hier die o.g. Vorlaufzeiten gelten.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit dem Konzept einer halboffenen Sprechstunde.

Das bedeutet, wir vergeben einerseits Termine für bestimmte, zeitintensivere Untersuchungen (wie z.B. Ultraschalluntersuchungen, DMP, Hautkrebsscreening) und Beratungen (wie z.B. Patientenverfügung, Reha- und Kuranträge) um uns dafür ausreichend Zeit nehmen zu können.

Für diese festen Termine benötigen wir je nach Art des Termins und behandelnde(r) Ärztin/Arzt ein bis zwei Wochen Vorlaufzeit.

Andererseits steht die Sprechstunde auch denjenigen offen, die ein akutes Problem haben.

Als Akutpatient(in) versuchen wir Sie – wenn irgend möglich – noch am gleichen Tag zu behandeln.

Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:

  • Sie melden sich vorab telefonisch, dann versuchen wir Ihnen , nach einer kurzen Klärung Ihres Anliegens durch unsere MFA, einen Zeitpunkt am gleichen Tag mitzuteilen, an dem mit wenig Wartezeit zu rechnen ist.
  • Sie kommen direkt in die Praxis und besprechen mit unseren MFA kurz ihr Anliegen und diese teilen Ihnen dann die voraussichtliche Wartezeit mit.

Infektionssymptome

PatientInnen mit Infektsymptomen bitten wir unbedingt sich vorab telefonisch zu melden, einen Covid-Schnelltest zu machen und in den Praxisräumen eine FFP2-Maske zu tragen. InfektpatientInnen behandeln wir vorzugsweise zum Ende der Sprechstunde hin.

Notfälle

Medizinische Notfälle werden grundsätzlich SOFORT behandelt!

Hierbei geben wir ausdrücklich zu bedenken, dass diese für den medizinischen Laien nicht immer klar zu erkennen sind. Die Beurteilung ob ein medizinischer Notfall vorliegt erfolgt durch uns als Fachpersonal. Im Falle eines Notfalls wird unser Team ggf. Anweisungen geben (wie z.B. den Flur räumen, Wartezimmertür geschlossen halten o.ä.). Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Eine häufig gehörte Frage ist „Wieso kommt Die/Der vor mir dran, obwohl ich hier schon viel länger sitze?“

Es ist durchaus möglich, dass PatientInnen schon länger in der Praxis sind und z.B. mehrere Untersuchungen bekommen (haben), zwischen denen sie wieder ins Wartezimmer gebeten werden, oder jemand hat schon seit Wochen einen festen Termin und kommt dann zu diesem dran.

Oder jemand wurde gebeten noch etwas von zu Hause zu holen, oder hat – nach Rücksprache mit uns – die angegebene Wartezeit teilweise außerhalb der Praxisräume verbracht, oder jemand kommt nur zu einer Blutentnahme/Impfung/EKG-Kontrolle, ohne in die Sprechstunde zu gehen, oder, oder, oder,….

In unserer Praxis laufen so viele verschiedene Vorgänge parallel zueinander ab, dass diese aus der Perspektive des Wartezimmers nicht vollständig überblickt werden können. Wir bemühen uns nach Kräften, allen Wünschen und Bedürfnissen denen wir tagtäglich begegnen bestmöglich gerecht zu werden. Niemand wird absichtlich vergessen oder bevorzugt.